Das Recht auf die Füße stellen?

K O M M E N T A R:
Jetzt also das Bundesverfassungsgericht (BVG). Es müsse geschützt werden, wird suggeriert. Was, geschützt werden? Ehrlich?! Wovor denn muss es geschützt werden? Vor der AFD, wird gemunkelt ohne es allzu deutlich auszusprechen. Was, vor der AFD – wie das? Das Gesetz zum BVG könne vom Bundestag mit einfacher Mehrheit geändert werden. Aber wieso, die AFD steht auf gerade mal 20 Prozent und fällt aktuell zurück. Das Recht auf die Füße stellen? Wie sollte die AFD mit 20 Prozent Gesetze ändern, sind die völlig verrückt geworden?

Wie neutral ist das BVG und wie eng sind die politischen Verflechtungen? Die Ampel will jetzt das Recht auf die Füße stellen, auf die Füße des Grundgesetzes.

Antidemokraten und Verfassungsfeinde?

Es stellen sich viele Fragen und beantworten sich nicht. Und wie immer drängt sich dabei der Verdacht auf, es geht eigentlich um etwas ganz anderes, das Schreckgespenst  AFD soll dafür der Wegbereiter sein. Ja, wenn Antidemokraten oder Verfassungsfeinde an die Macht kommen wird argumentiert und man verweist dabei auf Polen und Ungarn. In Deutschland aber will man das Recht auf die Füße stellen. Antidemokraten und Verfassungsfeinde – ehrlich? Die Opposition jetzt nichts weniger als Antidemokraten und Verfassungsfeinde?

Deportation und Zwangsausweisung?

Darunter geht es offenbar nicht mehr. Wannseekonferenz, Deportation, Nazis – kurzum Unmenschen, die es wagen, die herrschende politische Agenda in Zweifel zu ziehen. Notfalls werden private Treffen abgehört und einer AFD daraus der Strick gedreht, notfalls auch mit Falschbehauptungen. Es wurde weder von Deportation noch von der Ausweisung von Millionen deutschen Staatsbürgern gesprochen. Davon ganz abgesehen, es war nie eine AFD-Veranstaltung. Die Mengen wurden damit aber von den Ampelparteien, Gewerkschaften, Kirchen und NGO’s aufgewiegelt und auf die Straßen in Deutschland gebracht. Das Recht auf die Füße stellen, mit Demonstrationen gegen die Opposition und für die Ampel, die Regierung.

Das Recht auf die Füße stellen: 12 Jahre Amtszeit für Richter

Jetzt also muss selbst ein Bundesverfassungsgericht geschützt werden. Im Kern geht es darum, den Status Quo, wie etwa die zwölfjährige Amtszeit der Richter, im Grundgesetz zu verankern, das Recht auf die Füße stellen. „Für Verfassungsänderungen ist im GG eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Die Opposition muss also in aller Regel an Bord sein“, schreibt die FAZ. Und sie überlegt laut:  „Wie ist die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu sichern“, als ob sie unsicher wäre.

Gelitten aber hat deren Glaubwürdigkeit und auch dafür gibt es deutliche Statements: So titelte Bild.de etwa im November 2021: „Die Kanzlerin, ihr Richter und ein folgenreiches Dinner“.  Die „Junge Freiheit“ (JF) fragt: „Wie konnte der Merkel-Vertraute Harbarth Verfassungsgerichts-Präsident werden, ohne Richter gewesen sein?“

Misstrauen gegen das BVG

Viele Bürger sehen die Verbindung zwischen den Regierungsparteien und dem BVG mit Misstrauen. Die Zweifel verstärkten sich massiv angesichts der vom BVG durchgewunkenen Einschränkungen der Corona-Maßnahmen. Selbst die Schweizer Zeitung, die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) fragt im November 2021: „Beispiellose Grundrechtseinschränkungen und ein sehr stilles Bundesverfassungsgericht mit einem Duzfreund der Kanzlerin an der Spitze: Diese Mischung erregte Besorgnis. Wer ist Stephan Harbarth?“

Die Angst der Altparteien muss groß sein, wenn sie die AFD so sehr fürchten. Selbst ein „nie wieder“ wird ihnen entgegengeschleudert, als ob alle braunverseuchte Nazis wären. Und wie etwa sollten Antidemokraten und Verfassungsfeinde an die Macht kommen, wenn die AFD eine demokratisch legitimierte Partei ist? Der Souverän ist das Volk und Parteien stehen auf dem Fundament des Grundgesetzes und der Verfassung der BRD. Das AFD-Bashing und die Unterstellungen sind ungeheuerlich.

Ampel-Parteien ohne Mehrheit im Land

Um was also geht es wirklich? Wollen die Alt-Parteien ihre Macht auf Umwegen in Stein meißeln? Das Recht auf die Füße stellen, ehrlich? Fast panisch vereinen sich „die Anständigen, die Demokraten“, wie etwa bei der jüngsten Wahl des Landrates im Saale-Orla-Kreis und schaffen es zusammen gegen die AFD mit 52,4 Prozent gerade so noch über die 50-Prozent-Marke. Dabei liest sich das Programm des CDU-Landtagsabgeordneten Christian Herrgott in weiten Teilen wie ein AFD-Programm. Aber egal: Die Brandmauer steht und man kämpft mit vereinten Kräften gegen 47,6 Prozent, gegen die Anderen, gegen die Antidemokraten und Verfassungsfeinde, ja gegen das große Vergessen einer braunen Vergangenheit, die nie vergessen sein wird, auch nicht von der AFD. Ein Sieg der Demokratie?

CDU/CSU wird weiter nach links rücken

Ganz sicher nicht. Wer den politischen Mitbewerb derart diskreditiert, spaltet das Land auf das Übelste. Andere Konzepte und Meinungen werden gebrandmarkt, als unsagbar und undenkbar dargestellt. Die Ampel, also jene, die jetzt an der Macht sind, bringen es gemeinsam gerade noch auf 30 Prozent. Die FDP schafft die Fünf-Prozent-Hürde nicht, ebenso wenig die Linke. Indessen schielt die CDU/CSU bereits nach der Macht und wird sich dafür mit der Ampel solidarisieren müssen. „Gemeinsam gegen rechts“ bekommt eine neue Dimension. Weit nach links gerückt ist die CDU/CSU bereits heute und wird es weiter tun müssen. Die Brandmauer steht.

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